Schule An Den Türmen / Fritzlar

Schulkonferenz, Schulweg, Schulranzen, Sportunterricht, Schwimmunterricht

Schulkonferenz

Wichtiges Entscheidungsgremium der Schule ist die Schulkonferenz. Sie besteht aus 5 vom Elternbeirat gewählten Eltern, 5 von der Gesamtkonferenz gewählten Lehrerinnen und Lehrern sowie der Schulleitung. Die Schulkonferenz amtiert 2 Jahre. Sie ist zuständig für viele wichtige Fragen der Schulgestaltung.

 

Schulweg

Wir empfehlen den Kindern, wenn möglich, den Schulweg zu Fuß zurückzulegen. Während des Fußwegs haben die Kinder Zeit sich gedanklich auf die Schule und den Unterricht einzustellen, sie können sich mit Schulfreunden über Erlebnisse austauschen und bewegen sich an der frischen Luft. Dies sind gute Voraussetzungen für die anschließende Unterrichtsarbeit. Kinder, die einen langen Fußweg zu bewältigen haben, sollten Stück für Stück herangeführt werden, ihn selbst zu bewältigen. Das Abholen mit dem Auto an der Schule sollte nur eine Ausnahme sein. Ebenso wichtig ist, dass jedes Schulkind seinen Schulranzen und die Sporttasche selber trägt. Nicht benötigte Schulsachen, darf das Kind in der Schule lassen. Sprechen Sie sich mit anderen Eltern ab und ermutigen Sie die Kinder, sich zu treffen und in Gruppen in die Schule zu gehen.

 

Schulranzen

Der Schulranzen muss zu Hause regelmäßig kontrolliert werden. Es sollen keine Spielsachen mit in die Schule gebracht werden. Einzelne Blätter im Ranzen oder in der Postmappe müssen in die richtigen Mappen abgeheftet werden. Der Schulranzen muss regelmäßig aufgeräumt und gesäubert werden, damit die Hefte und Bücher nicht knicken oder verschmutzen.

 

Sportunterricht

Für den Sportunterricht benötigt jedes Kind: T-Shirt, Hose und Turnschuhe. Vor und nach dem Unterricht werden diese drei Teile gewechselt. Die Turnbeutel werden immer mit nach Hause genommen. 

Im Sportunterricht müssen sich die Kinder von der ersten Klasse an selbstständig umziehen können. Bitte achten Sie auf Kleidung, die Ihr Kind einfach an- und ausziehen kann. Geben Sie Ihrem Kind Sportschuhe mit Klettverschluss mit, wenn es noch nicht gut Schuhe binden kann. 

Schülerinnen mit längeren Haaren benötigen ein Haargummi.

Im Sportunterricht darf kein Schmuck getragen werden. Ohrringe, Armbänder, Ketten und Ringe müssen eigenständig (!) abgelegt werden bzw. sollten am Tag des Sportunterrichts nicht angezogen werden.

Schülerinnen und Schüler, die keine Sportsachen dabei haben, nehmen nicht am Sportunterricht teil. Der Sportlehrer entscheidet, ob das Kind am Unterricht einer anderen Klasse teilnimmt.

Schülerinnen und Schüler, die aus gesundheitlichen Gründen nicht am Sportunterricht teilnehmen können, benötigen eine schriftliche Entschuldigung der Eltern. Der Sportlehrer entscheidet nach Absprache mit dem Klassenlehrer, wo das Kind während des Sportunterrichts verbleibt.

 

Schwimmunterricht

Für den Schwimmunterricht im dritten Schuljahr brauchen die Kinder Badekleidung, Badelatschen, Handtuch, Shampoo und Duschgel. Gerne können die Kinder auch einen eigenen Föhn mitbringen. In der kalten Jahreszeit sollten besonders Kinder mit längeren Haaren eine Mütze aufziehen, da die Haare nicht immer ganz trocken geföhnt werden können. Achten Sie bitte auch hier auf Kleidung, die leicht an- und ausgezogen werden kann.

Um mit Freude und erfolgreich am Schwimmunterricht teilnehmen zu können, ist es wichtig, dass Ihr Kind im dritten Schuljahr bereits schwimmen kann und das Abzeichen „Seepferdchen“ erhalten hat.

Schülerinnen und Schüler, die aus gesundheitlichen Gründen nicht am Schwimmunterricht teilnehmen können, benötigen eine schriftliche Entschuldigung der Eltern. Der Sportlehrer entscheidet nach Absprache mit dem Klassenlehrer, wo das Kind während des Schwimmunterrichts verbleibt.

Schülerinnen und Schüler, die ihre Schwimmsachen vergessen haben, schauen im Schwimmbad zu oder nehmen am Unterricht einer anderen Klasse teil.

Sollte Ihr Kind an einer (chronischen) Erkrankung (z.B. Asthma, Diabetes, etc.) leiden, so teilen Sie dies dem Sportlehrer zu Beginn des Schuljahres mit.

Schüler, die mehrere Wochen nicht am Sport- oder Schwimmunterricht teilnehmen dürfen, benötigen ein ärztliches Attest.